Update Sozialpolitik: Invaliditätskonforme Tabellenlöhne
19.10.2023
Bundesrat setzt Motion nicht korrekt um
Der Bundesrat setzt die Motion 22.3377 zur gerechten Bemessung des IV-Grades nicht angemessen um. Das Parlament hatte fast einstimmig gefordert, dass der Bundesrat bei der Revision der Tabellenlöhne für die Bestimmung des IV-Grades die wissenschaftlichen Methoden und den Stand der Forschung berücksichtigt, um realistischere Ergebnisse zu erhalten. Die Wissenschaft schlug einen Abzug von 17% vor, der Bundesrat entschied sich jedoch nur für einen Abzug von 10%.
Die heutige Methode zur Bestimmung des Invaliditätsgrades basiert auf dem Einkommen gesunder Personen und überschätzt die Einkommensmöglichkeiten von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erheblich. Die Folge: viel zu tiefe IV-Grade und damit zu tiefe IV-Renten.
Als Mitglied von Inclusion Handicap hat sich Pro Mente Sana der Forderung an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) angeschlossen, der Wissenschaft Gehör zu schenken und einen Abzug von mindestens 17% zu empfehlen.
Der Entscheid des Bundesrates entspricht nicht den klaren Vorgaben des Parlaments, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren sollten. Der Bundesrat hat sich für einen Abzug von 10% entschieden, obwohl auch die Sozialkommission des Nationalrates einen pauschalen Abzug von 15% empfohlen hat. Auch wenn der Entscheid ein Schritt in die richtige Richtung ist, sind Inclusion Handicap und die Mitgliedorganisationen enttäuscht, dass der Bundesrat die Motion nicht korrekt umsetzt.
Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap vom 18.10.2023
Zum Beitrag von Pro Mente Sana vom 18.9.2023
Unser Argumentarium finden Sie im Detail in unserer Stellungnahme