Update Sozialpolitik: Invaliditätskonforme Tabellenlöhne
18.09.2023
SGK-N aufgefordert, Motion treu zu bleiben
Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) empfahl im August einen Tabellenlohnabzug von 10%, während Inclusion Handicap sich der Forderung nach einem Abzug von mindestens 17% anschloss. Im September entschied die Sozialkommission des Nationalrates (SGK-N) anders als die SGK-S und befürwortet mittelfristig eine Berechnung der Tabellenlöhne nach dem Modell von Riemer-Kafka / Schwegler.
Im Juni haben wir in einer Stellungnahme an den Bundesrat eine Anpassung der vorgeschlagenen Abzüge gefordert. Die Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung werden überschätzt. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) konsultiert. Diese Kommission hat am 15. August getagt und empfiehlt, den Abzug auf 10% festzusetzen. Mit dieser Empfehlung ignoriert sie die statistische Methodik sowie den aktuellen Forschungsstand zu diesem Thema. Als Mitglied von Inclusion Handicap haben wir uns der Forderung an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) angeschlossen, der Wissenschaft Gehör zu schenken und einen Abzug von mindestens 17% zu empfehlen.
Anfangs September fand die Sitzung der SGK-N statt. Anders als die Mehrheit der SGK-S scheint die Mehrheit der SGK-N der Wissenschaft Gehör geschenkt zu haben und ihrem Motionstext treu geblieben zu sein. In ihrer Medienmitteilung vom 1.9.2023 spricht sich die SGK-N für einen Pauschalabzug vom Tabellenlohn in der Höhe von 15% aus. Dies soll eine Übergangslösung darstellen - mittelfristig sollen invaliditätskonforme Tabellenlöhne nach dem Modell von Riemer-Kafka / Schwegler berechnet werden. Wir begrüssen es sehr, dass die Mehrheit der SGK-N eine wissenschaftlich fundierte Lösung für eine faire Berechnung des IV-Grads befürwortet.
Unser Argumentarium finden Sie im Detail in unserer Stellungnahme