Online-Psychotherapie
20.04.2020
Fachpersonen fordern gleichen Zugang zu Online-Psychotherapie für alle!
Das Coronavirus kann auch die Psyche befallen. Wer schon vor der Pandemie psychische Probleme hatte, leidet jetzt vermehrt. Das Bundesamt für Gesundheit will Ferntherapien jedoch beschränken. Deshalb wurde eine Petition für psychologische Psychotherapie während der Coronakrise lanciert. Nun solidarisieren sich die Psychiater mit den Psychologen, denn sie sehen die Versorgung von Patient*innen gefährdet.
Jetzt melden sich Fachpersonen zu Wort und erklären ihre Forderung, dass ambulante Psychotherapie, die während der Pandemie nach Möglichkeit online oder telefonisch praktiziert werden soll, sowohl von ärztlichen wie von psychologischen Psychotherapeut*innen gleich wie Psychotherapie in der Praxis abgerechnet werden kann.
Videostatements
Die Initiantin der Petition Anne Madeleine Wälchli (psychologische Psychotherapeutin), Valeska Beutel (Leiterin Berufspolitik SBAP) sowie Roger Staub (Stiftung Pro Mente Sana) haben kurze Videostatements aufgenommen.
Hier geht es zu den Videostatements.
News zum Thema
Radiosendung Treffpunkt von SRF1 mit Thomas Ihde, zum Thema digitale Therapie (22.4.2020)
Radiosendung von SRF "Rendez-vous" (20.4.2020)
Tagesschau-Beitrag von SRF (18.4.2020)
Hintergrund
Am 2. April hat das Bundesamt für Gesundheit Schweiz (BAG) nach Rücksprache mit den Dachverbänden der Krankenversicherer entschieden, dass fachärztlich delegiert arbeitende psychologische Psychotherapeut*innen die ambulante Psychotherapie für Patient*innen mit einer psychiatrischen Diagnose während der Pandemie nicht telefonisch oder online fortsetzen dürfen.
Für Telefon- und Onlinegespräche und alle weiteren Leistungen in Abwesenheit des Patienten stehen insgesamt 360 Minuten pro Halbjahr zur Verfügung. Dies ist eine Stunde pro Monat! Unter diesen Bedingungen müssten psychologische Psychotherapeut*innen in der Schweiz die ambulanten Psychotherapien ab sofort auf unbestimmte Zeit unterbrechen und damit ihre kranken und während der Pandemie zusätzlich belasteten Patientinnen und Patienten, Erwachsene und Kinder, buchstäblich im Regen stehen lassen.
Dazu käme ein sofortiger Aufnahmestopp für neue Patientinnen und Patienten bei mehreren tausend psychologischen Psychotherapeut*innen, in einer Zeit ausserordentlicher Belastungen für weite Teile der Bevölkerung. Das darf nicht sein! Hingegen erlaubt das BAG richtigerweise den Psychiater*innen die Fortsetzung der ambulanten Psychotherapien per Telefon und Videokonferenzprogramme ohne Einschränkungen. Diese Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar.
Wir fordern dringend, dass ambulante Psychotherapie, die während der Pandemie nach Möglichkeit online oder telefonisch praktiziert werden soll, sowohl von ärztlichen wie von psychologischen Psychotherapeut*innen gleich wie Psychotherapie in der Praxis abgerechnet werden kann.
Delegiert arbeitende psychologische Psychotherapeut*innnen arbeiten mit Psychiater*innen zusammen in der ambulanten Praxis. Sie begleiten Patient*innen mit leichten bis schweren psychischen Störungen psychotherapeutisch und rechnen ihre Leistungen über die Grundversicherung ab. Seit Beginn der Coronakrise werden nur noch dringende Patient*innen, welche telefonisch nicht ausreichend begleitet werden können, in der Praxis behandelt. Die Praxen halten die Hygienerichtlinien des BAG und die Abstandsregeln ein.