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Artikel erschienen im Beobachter

26.03.2021

IV-Rente: Die grosse Lotterie

Private Gutachter bestimmen massgeblich, wer eine IV-Rente bekommt. Zeit, dass der Staat übernimmt. Erklärung und Beispiele, wie die IV Patient*innen begutachtet.

Darum geht es:

  • Gleicher Gesundheitsschaden, unterschiedliche Beurteilung: Die Begutachtung von IV-Fällen folgt einem Muster – zum Nachteil der Betroffenen.
  • IV-Begutachtungen werden vorwiegend von privat praktizierenden Ärzten sowie privaten, gewinnorientierten Gutachterstellen durchgeführt.
  • Oftmals kommen die Gutachter zu einer teilweise oder komplett anderen Diagnose als die behandelnden Ärzte.
  • Ein Viertel aller IV-Rentenentscheide – 16'000 Neurenten im Jahr 2019 – wird juristisch angefochten.
  • Die Stimmen werden lauter, die einen radikalen Umbau der Gutachter-Landschaft fordern. Im Vordergrund steht dabei die Idee, vom heutigen Marktmodell auf ein Staatsmodell zu wechseln.
«Wir sollten uns überlegen, den Versorgungsauftrag der öffentlichen Spitäler auf die medizinische Begutachtung von Versicherten auszuweiten.»

«Gutachter, die nebenher in den klinischen Alltag eingebunden sind und somit viele Patienten sehen, sind realistischer in ihren Beurteilungen und agieren weniger medizintheoretisch.»

Das ermögliche individuell besser angepasste Lösungen – gerade auch für die letztlich entscheidende Frage: wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf die Arbeitsfähigkeit eines Menschen auswirken.

Sagt Thomas Ihde, Chefarzt der Psychiatrie an den Berner Oberländer Spitälern FMI und Präsident der Stiftung Pro Mente Sana

Ganzer Artikel lesen (PDF, 13 Seiten) (Download)
Autor: Daniel Benz
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