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Aktuelles

Stellungnahmen zu Vernehmlassungen

19.05.2025

Zustimmung bei IV-Gutachten, Kritik am Entlastungspaket 2027

Aktuell gibt es zwei Reformvorhaben, welche erhebliche Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben – insbesondere auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Pro Mente Sana hat deshalb zu beiden Vorlagen Stellung genommen. Beide befanden sich bis Anfang Mai in der Vernehmlassung.

Ziel unserer Stellungnahmen ist es, die Rechte und die Angebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu sichern. Beim Entlastungspaket 2027 kritisieren wir die geplante Sparlogik, die spezialisierte Angebote gefährdet. Die geplante Reform der IV-Gutachten begrüssen wir grundsätzlich – insbesondere die Stärkung der Versichertenrechte – fordern jedoch gezielte Nachbesserungen. Unsere Positionen basieren auf den Stellungnahmen unseres Dachverbands Inclusion Handicap.

Entlastungspaket 2027: Geplante Sparmassnahme gefährdet wichtige Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Im Rahmen des Entlastungspakets 2027 schlägt der Bundesrat eine Änderung im Subventionsgesetz vor, wonach Finanzhilfen künftig grundsätzlich nur noch 50 % der Kosten einer unterstützten Aufgabe decken dürfen. Diese Regelung würde uns und weitere Behindertenorganisationen betreffen, die Finanzhilfen nach Artikel 74 des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) erhalten. Diese starre Grenze gefährdet essenzielle Angebote und könnte sich negativ auf Teilhabe, Beratung, Bildung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen auswirken.

In unserer Stellungnahme kritisieren wir diesen Vorschlag deshalb deutlich:

  • Finanzhilfen nach Art. 74 IVG sind spezialfinanziert – sie stammen aus dem IV-Fonds und belasten nicht den allgemeinen Bundeshaushalt. Es handelt sich also um eine eigenständige Finanzierung, die nicht unter dieselbe Sparlogik fällt wie allgemeine Subventionen. Daher fordern wir eine explizite Ausnahme im Gesetz.
  • Gesamtsicht statt starre Grenze – Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hält die 50 %-Grenze bereits heute ein – aber in Form einer Gesamtsicht über alle Organisationen hinweg. Einige erhalten etwas mehr, andere weniger – je nach Bedarf und Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Praxis hat sich bewährt und muss beibehalten werden, um die Versorgung und Angebote für Menschen mit psychischen Behinderungen nicht zu gefährden.
  • Ohne Ausnahme oder Klarstellung drohen Angebotsabbrüche – Würde jede Organisation (und ihre Untervertragsnehmer) einzeln an die 50 %-Grenze gebunden, könnten viele ihre Leistungen nicht mehr aufrechterhalten. Leidtragende wären Menschen mit Behinderungen, die auf diese Angebote angewiesen sind.

Wir fordern deshalb: Entweder wird im Gesetz eine Ausnahme für die spezialfinanzierten IVG-Finanzhilfen verankert – oder es braucht im erläuternden Bericht eine klare Bestätigung, dass auch künftig die Gesamtsicht gilt. Alles andere wäre ein Bruch mit der bisherigen Praxis und würde die Rechtssicherheit für viele Organisationen untergraben.

Zur Stellungnahme

Mehr Fairness bei IV-Gutachten

Medizinische Gutachten spielen eine zentrale Rolle im IV-Verfahren – insbesondere für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, deren Anspruch auf Leistungen oft stark vom Inhalt dieser Gutachten abhängt. In vielen Fällen wird dabei ein sogenanntes monodisziplinäres Gutachten erstellt – das heisst: Die Einschätzung erfolgt durch eine einzige medizinische Fachperson, z. B. eine Psychiaterin oder ein Psychiater. Gerade bei psychischen Erkrankungen sind solche Gutachten entscheidend für die Existenzsicherung der Betroffenen.

Was wir besonders unterstützen:

  • Versicherte sollen mitbestimmen können, wer sie begutachtet.
  • Kommt keine Einigung zustande, erstellen zwei Fachpersonen gemeinsam ein Gutachten.
  • Auch Gutachter*innen ausserhalb der IV-internen Listen sollen vorgeschlagen werden dürfen.
  • Die Versicherten müssen klar über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten informiert werden.

Unsere Forderungen:

  • Eine schweizweit einheitliche und transparente Gutachterliste.
  • Eine aktive Information der Versicherten über ihr Mitspracherecht.
  • Ein direkter Austausch mit dem Regionalärztlichen Dienst (RAD), wenn unterschiedliche Einschätzungen im Gutachten vorliegen.

Diese Reform stärkt die Rechte der Versicherten – insbesondere von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen – und fördert eine fairere und nachvollziehbarere Begutachtungspraxis.

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