Vertrauensperson
01.07.2025
Vertrauensperson bei fürsorgerischer Unterbringung (FU)
Pro Mente Sana hat in einem fünfjährigen Pilotprojekt im Kanton Zürich viele Erfahrungen mit dem Einsatz von Vertrauenspersonen gesammelt. Aus diesem erfolgreichen Projekt ist ein dauerhaftes Angebot im Kanton Zürich entstanden. Hier stellen wir unser Wissen allen Interessierten zur Verfügung: Betroffenen, Angehörigen, Vertrauenspersonen und auch Fachleuten.
Rund ein Viertel aller Patient*innen in psychiatrischen Kliniken befindet sich nicht freiwillig dort. Für sie beginnt der Aufenthalt mit einem Akt des Zwangs: der fürsorgerischen Unterbringung (FU). Was gesetzlich als Schutz der betreffenden Person vorgesehen ist, erleben viele Betroffene als Ohnmacht und Kontrollverlust. Gerade in solchen Momenten braucht es Menschen, die zuhören, erklären, einordnen und Partei ergreifen. Die sogenannte Vertrauensperson erfüllt genau diese Funktion.
Seit 2013 sieht das Schweizer Erwachsenenschutzrecht vor, dass jede Person, die gegen ihren Willen in eine Einrichtung eingewiesen wird, eine Vertrauensperson benennen kann. Diese Person begleitet die Betroffenen während ihres Klinikaufenthalts, vertritt ihre Interessen gegenüber Behörden und Klinikpersonal und hilft, rechtliche Schritte zu prüfen, etwa Beschwerden gegen Zwangsmassnahmen oder ein Gesuch auf Entlassung.
Obwohl das Zivilgesetzbuch den Vertrauenspersonen wichtige Rechte garantiert, sieht die Realität oft anders aus. Denn diese Rechte sind einerseits wenig bekannt und andererseits im hektischen Klinikalltag manchmal schwer einzufordern.
Viel Erfahrung dank Pilotprojekt
Pro Mente Sana hat in einem fünfjährigen Pilotprojekt im Kanton Zürich viele Erfahrungen mit dem Einsatz von Vertrauenspersonen gesammelt. Die Erkenntnis: Eine gut informierte Vertrauensperson kann den Unterschied machen – rechtlich, emotional und im Genesungsprozess. Darum stellt Pro Mente Sana ihre gesammelten Praxistipps und Unterlagen nun allen Interessierten zur Verfügung: Betroffenen, Angehörigen, Vertrauenspersonen und auch Fachleuten.
Auf unserer Website finden sich konkrete Informationen zur Ernennung, zu den Rechten, zu Beschwerdewegen von Vertrauenspersonen und zur Patientenverfügung. Auch Themen wie Zwangsbehandlungen, Isolation oder das Risiko bei Gerichtsverfahren werden offen benannt – samt Mustervorlagen und juristischen Hinweisen.
Wer unterstützt, wenn es darauf ankommt?
Nach Abschluss des fünfjährigen Pilotprojekts führt eine Gruppe von ehrenamtlichen Vertrauenspersonen der Pro Mente Sana im Kanton Zürich das Angebot weiter. Wer von einer FU betroffen ist und keine Angehörigen oder Nahestehende als Vertrauensperson einsetzen kann, findet hier Hilfe.
Pro Mente Sana unterstützt die Gruppe, hilft bei der Auswahl und Ausbildung neuer Freiwilliger und sichert die Qualität des Angebots. Gemeinsam mit der Gruppe stellt sie sicher, dass Know-how, Erfahrung und Ethik konsequent gelebt werden – und dass jede Vertrauensperson weiss, worauf es ankommt.