KVG Revision
20.10.2020
KVG Revision betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten
Gemäss Vorlage über die Ergänzung von Art. 64a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) schlägt die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) vor, dass junge Erwachsene nicht mehr für Prämien und Kostenbeteiligungen belangt werden können, die während ihrer Minderjährigkeit angefallen sind.
Führung von schwarzen Listen nicht mehr erlaubt
Ferner sollen die Krankenkassen die säumigen Versicherten höchstens vier Mal pro Jahr betreiben dürfen. Gemäss dem Vorschlag einer Mehrheit der SGK-SR soll zudem die Führung von schwarzen Listen mit säumigen Prämienzahlenden nicht mehr erlaubt sein. Damit soll verhindert werden, dass diese in den Kantonen, die schwarze Listen führen, von Ärzt*innen und Spitälern nur noch bei Notfällen behandelt werden dürfen. Stattdessen sollen die säumigen Prämien-zahlenden neu in einem günstigen Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringenden weiterversichert werden. Eine Minderheit der SGK-SR hingegen spricht sich dafür aus, die Führung schwarzer Listen weiterhin zu erlauben und im Gegenzug den Begriff der Notfallbehandlungen schweizweit festzulegen.
Pro Mente Sana begrüsst die vorliegende Revision in ihrem Grundsatz
Grundsätzlich befürworten wir auch den Antrag der Kommissionsmehrheit bzgl. Abschaffung der schwarzen Listen. Dies erachten wir als dringend nötig, denn Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen leben häufig in äusserst engen finanziellen Verhältnissen und es kommt immer wieder vor, dass sie die Krankenkassenprämien und die Kostenbeteiligungen nicht oder nicht rechtzeitig begleichen können. Sie sind aber dringend darauf angewiesen, dass die notwendigen Behandlungen ohne Unterbruch weitergeführt werden können. Dennoch erachten wir diesen Vorschlag nur als eine vorübergehende Lösung. Äusserst kritisch stehen wir nämlich der damit einhergehenden Einschränkung der Wahl der Leistungserbringenden gegenüber. Langfristig wäre es aus Sicht von Pro Mente Sana zielführender, die Prämienlast auf höchstens 10% des verfügbaren Einkommens eines Haushalts zu begrenzen, wie dies die Anfang 2020 zustande gekommene Prämienentlastungsinitiative fordert. Den Antrag der Kommissionsminderheit lehnt Pro Mente Sana hingegen ab, da er lediglich die gegenwärtige Situation zementiert.