IV-Weiterentwicklung
23.06.2020
Annahme der IV-Weiterentwicklung durch die eidgenössischen Räte
Die IV-Weiterentwicklung (siebte IV-Revision) hat folgenden Fokus: Die Förderung einer besseren Integration von jungen Menschen sowie von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Diese Gruppen sollen von erweiterten Eingliederungsmassnahmen profitieren. Dadurch sollen frühe und kostenintensive Berentungen reduziert werden.
Transparentere Vergabepraxis der Gutachten
Die Höhe der Kinderrente bleibt unangetastet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Familienarmut.
Dem Missstand, der im Gutachterwesen herrscht, soll mit verschiedenen Massnahmen begegnet werden. So haben die Betroffenen das Recht, das Gutachtergespräch per Tonband aufzuzeichnen. Die Vergabepraxis der Gutachten soll transparenter werden. Ein paritätisches Gremium zur Überwachung der Gutachtertätigkeit wird installiert.
Vorteile überwiegen
Pro Mente Sana bedauert, dass in Zukunft Menschen mit einer stärkeren Beeinträchtigung, die bis anhin eine Dreiviertelrente erhalten haben, durch das neue stufenlose Rentensystem finanziell schlechter gestellt sein werden.
Insgesamt überwiegen jedoch die positiven Punkte und Pro Mente Sana wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass nicht auf Kosten der Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung gespart wird.
Lesen Sie hier die Medienmitteilung von Inclusion Handicap.