Tipps aus der Beratung
16.08.2023
Psychisch belastet am Arbeitsplatz – was nun?
Wenn die Belastung am Arbeitsplatz gross wird, kann eine Kündigung als einzig möglicher Ausweg erscheinen. Sandra Joos, juristische Beraterin bei Pro Mente Sana rät, sich frühzeitig Unterstützung zu holen und sich abzusichern.
Ein Fall aus der Beratung
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Ein Mann rief uns an, der beschrieb, wie er nach einer intensiven Arbeitszeit entschied, zu kündigen und sich eine Auszeit zu gönnen, um sich zu erholen. Er geriet jedoch in eine tiefe Krise. Aufgrund des langen unversicherten Arbeitsausfalles kam zur psychischen Erkrankung, eine finanzielle Krise. Er wandte sich an unsere juristische Beratung, welche ihm seine Möglichkeiten aufzeigen konnte.
Zwei Fragen an unsere juristische Beratung
Sandra Joos: Ich rate der Person, dass sie keine voreilige Kündigung aufgrund der Belastungssituation aussprechen soll. Sie soll zuerst klären, ob die Belastung nicht bereits eine gesundheitliche Arbeitsunfähigkeit beinhaltet. Sie sollte genau hinschauen, wie es ihr geht und sich mit einer Fachperson, zum Beispiel mit ihrem Hausarzt oder mit ihrer Therapeutin, falls sie bereits in psychologischer Behandlung ist, absprechen. Die Gefahr einer voreiligen Kündigung besteht darin, dass ausserhalb eines Arbeitsverhältnisses niemand für einen Lohnausfall aufkommt: weder die Arbeitgeberin noch eine Kollektivkrankentaggeldversicherung noch die Arbeitslosenversicherung bei längerdauernder Krankheit. Dieses Risiko soll nicht leichtfertig auf sich genommen werden.
Bei drohender Arbeitsunfähigkeit kann eine Meldung bei der IV sinnvoll sein. Diese Früherfassung ist keine Anmeldung für eine IV-Rente. In der Früherfassung prüft die IV, ob und welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, damit die Person langfristig im Arbeitsprozess verbleiben kann.
Sandra Joos: Da jede Situation individuell ist, gibt es keinen allgemeingültigen Rat. Bei einer längerdauernden Arbeitsunfähigkeit, wir sprechen hier von mehreren Wochen, gibt es einige rechtliche und versicherungstechnische Fragen zu klären: Wie lange zahlt der Arbeitgeber? Besteht eine Krankentaggeldversicherung? Wann ist eine IV-Anmeldung angebracht? Wie geht der Betrieb mit der Erkrankung um? Ab wann darf der Arbeitgeber mir kündigen? Die Antworten auf all diese Fragen führen zur Klärung von Unsicherheiten.
Ich rate betroffenen Personen, sich an unsere Rechtsberatung 0848 800 858 zu wenden. Unser Rechtsteam unterstützt sie engagiert und kostenlos.
Broschüre «psychische Gesundheit am Arbeitsplatz»
Die Broschüre von «Wie geht's dir?» fasst kurz und gut verständlich zusammen, wie der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge getragen werden kann, was Warnzeichen sind und wie man vorgehen kann, wenn die Gesundheit gefährdet ist.
Es kann jede*n treffen
Bei vielen Personen, bei welchen scheinbar alles gut läuft, kann eine psychische Erkrankung Vieles drastisch verändern. Es melden sich regelmässig Menschen bei uns, die unerwartet in eine Krise geraten. Umso relevanter ist unsere Aufklärungsarbeit. Warnsignale müssen wahrgenommen werden. Es ist essenziell, sich frühzeitig Unterstützung zu holen sowie sich abzusichern.
Unser niederschwelliges, juristisches Beratungsangebot ist eine wichtige Erstanlaufstelle für Informationen: Oft drängen sich in der Krise Fragen rund ums Arbeitsrecht, die IV etc. auf. Helfen Sie mit Ihrer Spende, dieses und weitere Angebote aufrechtzuerhalten.