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Medienmitteilung

26.09.2024

Pro Mente Sana fordert gesetzliche Verbesserungen bei Zwangseinweisungen

In der Revision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) schlägt der Kanton Zürich keine Änderungen im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung (FU) vor – trotz gravierender Missstände.

Seit Jahren weist der Kanton Zürich eine der höchsten FU-Raten in der Schweiz auf. Im Jahr 2022 wurden über 4’300 Menschen zwangseingewiesen. Fast alle FU-Anordnungen (99%) erfolgten durch Ärztinnen und Ärzte, von denen viele selbst eingestehen, mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe an der Schnittstelle Psychiatrie und Recht überfordert zu sein. Das Ergebnis: Viele Betroffene werden eingewiesen und bereits nach wenigen Stunden wieder entlassen. Dies deutet darauf hin, dass Fachpersonen kurz nach der Einweisung zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für eine FU nicht gegeben waren und dass schwerwiegende Defizite im System vorliegen, die dringend behoben werden müssen.

Unsere Forderungen an den Kanton Zürich:

  • Einführung des 4-Augenprinzips bei FU-Entscheidungen
  • Verpflichtende Zertifizierung der Ärztinnen und Ärzte
  • Stärkung des Rechtsschutzes der Betroffenen
  • Dokumentationspflicht und Monitoring
  • Mobile Kriseninterventionsteams zur Vermeidung von FU

Erfahren Sie mehr über unsere Stellungnahme und konkrete Forderungen unter nachfolgenden Links:

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