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03.10.2022

Petition zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Behindertenrechtskonvention

In der Schweiz können sich Menschen mit Behinderungen nicht direkt bei der UNO beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden. In einer Petition fordern wir den Bundesrat auf, das zu ändern. Unterschreiben auch Sie die Petition! Sie wird bereits am 21. Oktober auf dem Bundesplatz überreicht.

Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen

Pro Mente Sana setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen und unserem Dachverband Inclusion Handicap dafür ein, dass die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) tatsächlich umsetzt. Dieses Menschenrechtsübereinkommen spricht Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu.

Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen immer noch ungleich behandelt und ihre Rechte in vielerlei Hinsicht verletzt. Sie dies durch Einschränkungen im Alltag oder durch Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Der im März 22 publizierte Bericht des UN-BRK-Ausschusses stellt der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus. Er empfiehlt die Erarbeitung einer umfassenden Strategie auf Bundes- und Kantonsebene inklusive eines verbindlichen Aktionsplanes. Auch wegen der bislang zu zögerlichen Umsetzung der UN-BRK sollte die Schweiz nun das Zusatzprotokoll ratifizieren.

Was ist das Zusatzprotokoll?

Das Zusatzprotokoll ist eine Ergänzung zur UNO-Behindertenrechtskonvention. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, sich bei einer Verletzung ihrer Rechte an den UNO-Ausschuss zu wenden. Dieses Beschwerderecht ist umso wichtiger, als die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt: Das Bundesgericht kann verfassungs- oder konventionswidrige Bundesgesetze nicht aufheben und muss diese im Einzelfall grundsätzlich auch anwenden.

Wenn der UNO-Ausschuss dem oder der Kläger*in recht gibt, schreibt er konkrete Empfehlungen an die Schweiz. Die Schweiz wird verpflichtet, den UNO-Ausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Umsetzung dieser Empfehlungen zu informieren. Dieses Vorgehen hat sich schon bei anderen UNO-Konventionen bewährt. Zum Beispiel bei der Konvention gegen Folter, der Konvention zur Beseitigung der Rassendiskriminierung sowie den Frauenrechts- und Kinderrechtskonventionen.

Unterschreiben auch Sie die Petition!

Mit dieser Petition fordern wir vom Bundesrat die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UNO-Behindertenrechtskonvention. Bereits am 21. Oktober geht die Petition an den Bundesrat. Bis dahin benötigen wir 10'000 Unterschriften.

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