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Aktuelles

Das Anordnungsmodell kommt

22.03.2021

Erfreuliche Neuregelung der psychologischen Psychotherapie

Psychotherapien von psychologischen Psychotherapeut*innen werden in Zukunft von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erfolgen. Pro Mente Sana begrüsst die neue Regelung, die einen verbesserten und niederschwelligen Zugang zur Psychotherapie gewährleistet.

Mit dem Entscheid erfüllt der Bundesrat eine langjährige Forderung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) und des Schweizerischen Berufsverbands für Angewandte Psychologie (SBAP), die auch von Organisationen wie Pro Mente Sana oder Pro Juventute unterstützt wurde.

Die Neuregelung bedeutet einen grossen Fortschritt für die Schweizer Bevölkerung, da die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit spürbar verbessert wird. Ein Schritt, der umso wichtiger ist in Zeiten der Pandemie, die auch die psychische Gesundheit stark belastet. Mit dem Beschluss wird das heutige Delegationsmodell durch ein Anordnungsmodell ersetzt, das in ähnlicher Form bereits bei der Physiotherapie existiert.

Anordnung statt Delegation

Mit dem Beschluss wird die psychologische Psychotherapie als Anordnungsmodell im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) geregelt. Hausärzt*innen können neu eine Psychotherapie anordnen, die der/die Patient*in bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin seiner Wahl absolvieren kann. Damit wird das Angebot an Psychotherapieplätzen, die von der Grundversicherung finanziert werden, markant erhöht. Die Einführung des Anordnungsmodells kann die bestehenden Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen und bei Kindern und Jugendlichen beseitigen.

Bis jetzt werden ambulante Psychotherapien nur dann von der Grundversicherung bezahlt, wenn sie von einem Psychiater durchgeführt werden oder von einer psychologischen Psychotherapeutin, die bei einer Ärztin oder einem Arzt angestellt ist. Dieses sogenannte Delegationsmodell schränkt das Angebot an Psychotherapieplätzen, die von der Grundversicherung finanziert werden, stark ein.

Bedenken wegen der Therapiedauer

Die Psychologieverbände bedauern einzig die Beschränkung der Therapiedauer auf fünfzehn Sitzungen pro Anordnung. Das bedeutet, dass bereits nach fünfzehn Sitzungen wieder ein Arzttermin vereinbart werden muss, um eine zweite Anordnung für weitere fünfzehn Sitzungen zu erhalten. Für die Verbände ist das aber nur ein kleiner Wermutstropfen. Sie hoffen, dass diese restriktive Regelung angepasst wird, sofern sie sich tatsächlich als praxisfremd erweisen sollte.

Weitere Informationen:

Medienstelle FSP, 031 388 88 48, media@fsp.psychologie.ch

ASP: asp@psychotherapie.ch

SBAP: Christoph Adrian Schneider, 079 786 22 76, Valeska Beutel, 079 538 27 97

Medienmitteilung des Bundesrats

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