Offener Brief
19.06.2025
IV-Renten: Differenzierte Lösungen statt pauschale Hürden
Die IV-Stellen-Konferenz (IVSK) fordert eine Altersuntergrenze von 30 Jahren sowie eine pauschale Befristung der IV-Renten auf drei Jahre. Pro Mente Sana und zahlreiche Behindertenorganisationen lehnen dies entschieden ab. Ein solches Verbot – ohne Ausbau alternativer Angebote – hätte fatale Auswirkungen auf junge Menschen mit (psychischen) Beeinträchtigungen. Im Hinblick auf die IV-Revision nimmt Pro Mente Sana zusammen mit verschiedenen anderen Organisationen in einem offenen Brief gegenüber dem Bundesrat Stellung.
Ein pauschales Mindestalter ist nicht tragbar
Jüngst machten die aktuellen IV-Zahlen sowie die Forderungen von Psychologe Niklas Baer und der IV-Stellen-Konferenz Schlagzeilen.Der Vorschlag, IV-Renten künftig erst ab 30 Jahren zu gewähren, geht an der Lebensrealität der betroffenen Menschen vorbei. Gerade psychische Erkrankungen treten häufig im jungen Erwachsenenalter auf. Die IV-Rente bietet in solchen Fällen nicht nur finanzielle Absicherung, sondern auch Zeit und Stabilität, um sich auf die Genesung und berufliche Reintegration zu konzentrieren. Eine Altersgrenze würde viele Menschen in existenzielle Not bringen und die finanziellen Lasten lediglich in die Sozialhilfe verlagern. Die Zahl junger Menschen, die psychisch stark belastet sind, nimmt seit Jahren zu. Beratungsstellen wie jene von Pro Juventute verzeichnen einen massiven Anstieg an Suizidgedanken bei Jugendlichen – inzwischen gehen täglich über ein Dutzend entsprechende Anfragen ein. Diese Entwicklung zeigt, wie notwendig frühzeitige und wirksame Unterstützung ist.
IV-Rente ist kein Geschenk – sondern das Resultat eines aufwändigen Verfahrens
Bereits heute sind die Hürden für eine Rentenzusprache hoch – für junge wie für ältere Menschen. Niemand erhält «einfach so» eine IV-Rente. Der Weg dorthin ist langwierig, mit vielen Abklärungen verbunden und von zahlreichen Anforderungen begleitet. Eine Befristung auf drei Jahre, wie sie die IVSK fordert, würde diesen belastenden und aufwändigen Prozess unnötig wiederholen, ohne zusätzlichen Nutzen. Die Renten werden schon heute regelmässig überprüft und durch das Instrument der Fallführung begleitet. Dieses Instrument sollten die IV-Stellen stärker nutzen und die jungen Menschen mit Eingliederungspotenzial eng begleiten. Gemeinsam mit den anderen Organisationen schlagen wir den Verzicht auf eine Revision während drei Jahren vor, wenn Personen den beruflichen (Wieder-)Einstieg wagen. Eigeninitiative sollte nicht gehemmt, sondern gefördert werden (vgl. Motion Roduit 24.46186). Des Weiteren sind wir offen für die Prüfung weiterer Massnahmen, die den Ausstieg aus der Rente begünstigen, solange die jungen Menschen dabei begleitet werden, weitere IV-Massnahmen durchgehend finanziert sind und nicht der Entzug der finanziellen Sicherheit droht, was kontraproduktiv wäre.
Prävention und Versorgung stärken
Viele junge Menschen erhalten zu spät oder gar keine angemessene Unterstützung. Psychische Erkrankungen werden oft nicht rechtzeitig erkannt, und die psychiatrisch-psychologische Versorgung für junge Erwachsene ist nach wie vor lückenhaft. Wer IV-Renten bei jungen Menschen senken will, muss auch hier ansetzen – mit besserer Früherkennung, flächendeckender Versorgung. Ausserdem wäre es wichtig in die Prävention zu investieren.
Flexible Lösungen statt starre Befristungen
Die Forderung nach verstärkten Integrationsmassnahmen – gerade bei jungen Menschen – unterstützen wir sehr. Es ist wichtig, das Eingliederungspotenzial konsequent auszuschöpfen und Dossiers offen zu halten, wenn eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt möglich erscheint. Dafür braucht es jedoch keine starren Befristungen, sondern flexible und individuell angepasste Lösungen. Für solche Lösungen muss die IV zwingend mit anderen Akteuren zusammenarbeiten. Hierzu liefert die «Evaluation der Umsetzung der Neuerungen in der Invalidenversicherung am Übergang I.» einen interessanten Vorschlag: «Um junge Menschen zu befähigen, den Einstieg ins Erwerbsleben zu meistern, ist die IV auf andere Akteure und auf eine gute Zusammenarbeit mit diesen angewiesen. Dies sind etwa die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, die die jungen Menschen im Berufseinstieg bestärken, oder die Arbeitgebenden, die den Betroffenen eine Chance geben.» Dieser Forderung schliessen wir uns vollumfänglich an. Die IV wird die Herausforderungen im Bereich psychische Gesundheit nicht allein meistern und muss andere Bereiche mit in die Pflicht nehmen.
Die Zahlen sind alarmierend: Die Hälfte der IV-Beziehenden ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen, bei jungen Menschen ist dieser Anteil noch höher. Die Situation vieler Betroffener ist prekär – ein weiteres Zurückdrängen aus dem Rentensystem würde dies verschärfen. Es braucht die IV, die Politik und die Gesellschaft, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Ein Ausschluss der Jungen aus der IV würde lediglich zu einer Beschönigung der Zahlen, nicht aber zur Lösung des Problems führen.
Unser Fazit: Keine Altersuntergrenze für IV-Renten – ja zu differenzierten, flexiblen und inklusionsfördernden Lösungen!
Offener Brief an den Bundesrat:
Gemeinsam mit weiteren Organisationen haben wir unsere Position in einem offenen Brief an den Bundesrat dargelegt. Der Brief zeigt auf, warum junge Menschen mit psychischen Erkrankungen besondere Unterstützung brauchen – und welche politischen und fachlichen Massnahmen jetzt notwendig sind.
Pro Mente Sana engagiert sich mit ihren Angeboten für die Stärkung der psychischen Gesundheit:
- Betroffene und Angehörige finden Unterstützung bei unserer Beratung: Beratung
- Das Programm ensa – Erste Hilfe für psychische Gesundheit fördert die Früherkennung: ensa.swiss
- «Wie geht’s dir?» sensibilisiert und fördert die psychische Gesundheit z.B. mit konkreten Tipps zur Pflege der psychischen Gesundheit: www.wie-gehts-dir.ch