Navigation

  • Zur Startseite
  • Zur Hauptnavigation
  • Zum Inhalt
  • Zum Kontakt
  • Zur Suche
  • Zum Seitenende

Kopfbereich

Promentesana Logo

Hauptnavigation

  • Angebote
  • Selbstbestimmt genesen
  • Mitmachen und unterstützen
Suche
Promentesana Logo
  • Angebote
  • Selbstbestimmt genesen
  • Mitmachen und unterstützen
  • Suche

Fussbereich

Rat & Hilfe

0848 800 858
Beratungsangebote

Über uns

  • Aktuelles
  • Akzente
  • Portrait
  • Engagement und Politik
  • Finanzierung und Partner
  • Publikationen
  • Stellen
  • Medien
  • Kontakt

Sprachwahl

  • DE
  • IT
  • EN

Newsletter - 4x pro Jahr Aktuelles zu Politik, Recht, Events und neuen Angeboten.

  • Link zu Facebook-Seite
  • Link zu Youtube
  • Link zu Linkedin
  • Link zu Instagram
ZEWO - Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Non-Profit-Organisationen. Logo Zewo
  • Datenschutz
  • Impressum
Aktuelles

Stellungnahme zur Vernehmlassung Gegenvorschlag Inklusions-Initiative

30.10.2025

Für die Gleichstellung von Menschen mit psychischer Behinderung

Die Inklusions-Initiative ist für viele Menschen mit Behinderungen – auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen – mit grossen Hoffnungen verbunden. Sie fordert die tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Die Schweiz hat sich mit der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) verpflichtet, diese Gleichstellung umzusetzen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates bleibt jedoch weit hinter diesen Erwartungen zurück. Er erfüllt die zentralen Forderungen der Initiative nicht.

Damit der Gegenvorschlag einen unmittelbaren Mehrwert für alle Menschen mit Behinderungen bietet, müsste er:

  • die Definition des Behindertenbegriffes anpassen: Der Gegenvorschlag stützt sich auf einen Behinderungsbegriff, der ausschliesslich IV-Leistungsbeziehende berücksichtigt – damit wären rund drei Viertel der Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen.
  • Assistenz- und Unterstützungsleistungen sicherstellen und ausbauen – auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die heute oft keinen Zugang zu diesen Leistungen haben.
  • eine gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen sowie konkrete Aktionspläne zur Umsetzung der BRK enthalten. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände sollen zur Entwicklung der Strategie und der Aktionspläne miteinbezogen werden.
  • den Rechtsanspruch auf freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts sicherstellen. Dabei soll vermehrt in ambulante Unterstützungsleistungen investiert werden.
  • ein System verankern, das beobachtet, wie gut die Regeln der UNO-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
     

Was fehlt im Gegenvorschlag?

Damit der Gegenvorschlag einen unmittelbaren Mehrwert für alle Menschen mit Behinderungen bietet, müsste er:

  • die Definition des Behindertenbegriffes anpassen: Der Gegenvorschlag stützt sich auf einen Behinderungsbegriff, der ausschliesslich IV-Leistungsbeziehende berücksichtigt – damit wären rund drei Viertel der Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen.
  • Assistenz- und Unterstützungsleistungen sicherstellen und ausbauen – auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die heute oft keinen Zugang zu diesen Leistungen haben.
  • eine gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen sowie konkrete Aktionspläne zur Umsetzung der BRK enthalten. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände sollen zur Entwicklung der Strategie und der Aktionspläne miteinbezogen werden.
  • den Rechtsanspruch auf freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts sicherstellen. Dabei soll vermehrt in ambulante Unterstützungsleistungen investiert werden.
  • ein System verankern, das beobachtet, wie gut die Regeln der UNO-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.

Menschen mit psychische Beeinträchtigungen benachteiligt

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erfahren im aktuellen System nach wie vor strukturelle Benachteiligungen. Viele bestehende Leistungen und Instrumente sind vor allem auf körperliche oder Sinnes-Behinderungen ausgerichtet und berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse psychisch beeinträchtigter Personen zu wenig. Im Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative bleiben diese Benachteiligungen bestehen. Dies zeigt sich besonders deutlich in folgenden Bereichen:

  • Hilflosenentschädigung (eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die im Alltag Hilfe brauchen): Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung erhalten diese Leistung nur, wenn sie eine IV-Rente beziehen – und selbst dann meist nur für eine leichte Hilflosigkeit. Diese Einschränkung ist sachlich nicht gerechtfertigt.
  • Assistenzbeitrag: Der Zugang ist für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen besonders schwierig. Dabei könnte gerade dieser Beitrag eine Alternative zur Beistandschaft darstellen und ein selbstbestimmtes Leben fördern.
  • Abklärungsinstrumente: Das aktuell verwendete Instrument (FAKT) ist ungeeignet für die Erfassung des Assistenzbedarfs bei psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Es braucht ein neues, inklusives Instrument wie den „individuellen Hilfeplan (IHP)“.

Fazit: Inklusion braucht mehr als gute Absichten

Der Gegenvorschlag des Bundesrates ist weitgehend unverbindlich und bringt inhaltlich sehr wenig Verbesserungen. Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bedeutet dieser Vorschlag keine konkreten Verbesserungen im Alltag. Pro Mente Sana fordert deshalb eine inklusive Definition von Behinderung, eine Verankerung von Rechtsansprüchen und verbindliche Massnahmen wie ein Plan und Monitoring zur Umsetzung der BRK.

Weiterführende Argumentation finden Sie in unserer Stellungnahme: Zur Stellungnahme

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat hat bis Mitte Oktober Stellungnahmen entgegengenommen. Nun überarbeitet er den Entwurf des indirekten Gegenvorschlages und finalisiert ihn bis im Frühling 2026. Danach überweist der Bundesrat die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag an das Parlament (National- und Ständerat). Diese beiden Kammern beraten darüber und können den Entwurf anpassen oder ergänzen. Sobald das Parlament den Gegenvorschlag verabschiedet hat, wird dieser den Initiant*innen der Inklusions-Initiative vorgestellt. Sind sie mit dem Gegenvorschlag zufrieden, können sie ihre Initiative zurückziehen. Wenn nicht, bleibt die Initiative bestehen, und es kommt zu einer Volksabstimmung.
Wird die Inklusions-Initiative in der Volksabstimmung abgelehnt, tritt der indirekte Gegenvorschlag (sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird) in Kraft. Sollte es zu einer Volksabstimmung kommen, ist diese zwischen 2026 und 2028 zu erwarten.
 

Über die Inklusions-Initiative

Die Inklusions-Initiative will die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit neuem Art. 8 a in der Bundesverfassung (BV) stärken und beinhaltet 3 Forderungen:

  • Die Inklusions-Initiative fordert, dass alle Menschen das Recht auf freie Wohnform- und Wohnort haben.
  • Die Inklusions-Initiative fordert ein Ende der Diskriminierung.
  • Die Inklusions-Initiative fordert mehr Assistenz, damit Menschen mit Behinderungen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Alle Informationen zur Inklusions-Initiative finden Sie unter inklusions-intiative.ch

Diese Seite teilen
  • Linkedin
  • Facebook
  • X (Twitter)
  • E-Mail

Fussbereich

Rat & Hilfe

0848 800 858
Beratungsangebote

Über uns

  • Aktuelles
  • Akzente
  • Portrait
  • Engagement und Politik
  • Finanzierung und Partner
  • Publikationen
  • Stellen
  • Medien
  • Kontakt

Sprachwahl

  • DE
  • IT
  • EN

Newsletter - 4x pro Jahr Aktuelles zu Politik, Recht, Events und neuen Angeboten.

  • Link zu Facebook-Seite
  • Link zu Youtube
  • Link zu Linkedin
  • Link zu Instagram
ZEWO - Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Non-Profit-Organisationen. Logo Zewo
  • Datenschutz
  • Impressum

Unsere Website verwendet Cookies. So können wir Ihnen das ideale Nutzererlebnis bieten. Mit der weiteren Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden. Mehr...