Inklusions-Initiative
03.03.2026
Gegenvorschlag überzeugt auch nach Überarbeitung nicht
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 seine Botschaft zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und ihrem indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Dank vorheriger massiver Kritik wurde der Entwurf des Gegenvorschlages stellenweise nachgebessert. Das Resultat bleibt dennoch hinter den Erwartungen des breiten Unterstützungsnetzwerks zurück.
Mit dem überarbeiteten Entwurf des indirekten Gegenvorschlages hat der Bundesrat auf gewisse Kritikpunkte aus der Vernehmlassung reagiert und punktuelle Verbesserungen vorgenommen. Besonders positiv ist, dass der Geltungsbereich des neuen Rahmengesetzes neu alle Menschen mit Behinderungen umfassen soll. Auch die vorgesehene nationale Inklusionsstrategie, konkrete Aktionspläne sowie ein unabhängiges Monitoring sind wichtige Schritte in Richtung einer inklusiveren Schweiz.
Weiterhin grosse Lücken insbesondere bei psychischen Beeinträchtigungen
Trotz dieser Fortschritte bleibt die Botschaft jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und damit für viele mit unsichtbaren Behinderungen fehlen weiterhin verbindliche Assistenz‑ und Unterstützungsleistungen, die echte Wahlfreiheit im Alltag ermöglichen. Gerade im Bereich Wohnen bleibt der Gegenvorschlag programmatisch und überlässt entscheidende Fragen der Umsetzung den Kantonen. Ein gesicherter Rechtsanspruch auf freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts ist weiterhin nicht vorgesehen.
UNO-Behindertenrechtskonvention noch ungenügend umgesetzt
Auch unser Dachverband Inclusion Handicap kommt zum Schluss, dass der Gegenvorschlag zentrale Anliegen der UNO‑Behindertenrechtskonvention noch nicht ausreichend in konkrete, einklagbare Rechte übersetzt. Menschen mit unsichtbaren Behinderungen werden in der Botschaft nicht explizit erwähnt. Das birgt das Risiko, dass ihre spezifischen Bedürfnisse in Praxis und Finanzierung unzureichend berücksichtigt werden. Genau hier braucht es Klarheit, damit psychische Beeinträchtigungen nicht erneut «zwischen den Stühlen» landen.
Jetzt ist das Parlament am Zug
Nun hat das Parlament zwölf Monate Zeit, den Gegenvorschlag des Bundesrats zu prüfen, anzupassen oder einen eigenen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Pro Mente Sana fordert das Parlament auf, den Gegenvorschlag substanziell anzupassen und an zentrale Punkte anzuknüpfen, die wir bereits 2025 eingefordert haben:
- einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Assistenz‑ und Unterstützungsleistungen ausdrücklich auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
- eindeutige Vorgaben und Finanzierungspflichten für die Wahlfreiheit im Wohnen in allen Kantonen
- eine verbindliche nationale Strategie mit konkreten Aktionsplänen unter echter Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen
- ein wirksames, unabhängiges Monitoring mit klar geregeltem Datenzugang, Prüf‑ und Auditrechten, Transparenz und verpflichtenden Reaktionsfristen von Bund und Kantonen.
Nur ein substantiell gestärkter Gegenvorschlag wird dem Anspruch der Inklusions‑Initiative gerecht und bringt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz wirklich voran.
Update zur Inklusions-Initiative – einfach erklärt
Die Inklusions-Initiative will, dass alle Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.
Der Bundesrat hat dazu einen indirekten Gegenvorschlag gemacht. Nach Rückmeldungen und Kritik von verschiedenen Behindertenorganisationen wurde dieser Gegenvorschlag überarbeitet.
Gut an der neuen Version: Die Gesetze gelten jetzt für alle Menschen mit Behinderungen. Es gibt Pläne und eine Strategie zur Förderung von Inklusion.
Aber: Wichtige Rechte fehlen noch. Besonders Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bekommen keine sichere Unterstützung im Alltag und die freie Wahl des Wohnorts ist nicht garantiert.
Jetzt geht der Gegenvorschlag ans Parlament. Pro Mente Sana fordert: Alle Menschen mit Behinderungen, auch mit psychischen Beeinträchtigungen, sollen echte Rechte und Hilfe bekommen.