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Update zum Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests

Opfer von Medikamententests: Thurgau setzt ein Zeichen

Das Thurgauer Kantonsparlament genehmigt eine Entschädigung von je 25 000 Franken für Opfer von Medikamentenstests.

Das Thurgauer Kantonsparlament hat im Juni Solidaritätsbeiträge für Opfer der Medikamententests in der psychiatrischen Klinik in Münsterlingen gutgeheissen. Der Kanton rechnet mit bis zu 500 Bezugsberechtigten und einem Betrag von 12,5 Millionen Franken.

Betroffene, die zwischen 1940 und 1980 in psychiatrischen Kliniken im Kanton Thurgau nachweislich Testpräparate verabreicht bekamen, haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von jeweils 25.000 Franken.

Pro Mente Sana hatte an der Vernehmlassung teilgenommen und vorgeschlagen, dass Betroffene sich an spezialisierte Beratungsstellen ausserhalb der Verwaltung sollten wenden können. Sodann forderten wir, dass die Erwähnung der Versuche in den Akten nicht zwingende Anspruchsvoraussetzung sein soll (vgl. Kanton Thurgau nimmt seine Verantwortung wahr).

Obwohl diese Vorschläge leider abgelehnt wurden, nimmt der Kanton Thurgau mit diesem Gesetz bei der Aufarbeitung der damaligen Vorkommnisse in der Psychiatrie eine Vorreiterrolle ein. Das neue Gesetz, das die Auszahlungen regelt, soll 2025 in Kraft treten und bis 2031 gültig sein. Die Entschädigungen werden auf Antrag hin ausgezahlt.

Es ist erfreulich, dass das neue Gesetz im Kanton Thurgau innerhalb so kurzer Zeit ausgearbeitet wurde. Dies erlaubt, dass möglichst viele Betroffene noch von der Entschädigung profitieren können.

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