Medienmitteilung: Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

31.03.2022

UNO-Ausschuss stellt der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus

Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK-Ausschuss) hat der Schweiz nach eingehender Prüfung seine abschliessenden Bemerkungen unterbreitet. Die Erkenntnis ist ernüchternd: Die Schweiz verletzt in vieler Hinsicht die Rechte der 1.8 Mio. Menschen mit Behinderungen. Die von der Behindertenrechtskonvention (BRK) geforderte Inklusion wird auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt.

  • «Das Kredo 'ambulant vor stationär' wird in der Gesundheitspolitik der Schweiz seit Jahren propagiert. Faktisch werden jedoch die psychiatrischen Institutionen von den Kantonen subventioniert, ambulante Angebote profitieren hingegen kaum. Hier braucht es zwingend eine nationale Strategie sowie eine Umverteilung der finanziellen Mittel zugunsten sozialraumorientierter sowie personenzentrierter Behandlungsangebote.» Caroline Gurtner, Leiterin Recovery und Sozialpolitik, Pro Mente Sana

Die UNO ist besorgt über die fehlende Umsetzung der BRK in vielen wichtigen Bereichen des Lebens. «Die Empfehlungen des Ausschusses zeigen einen sehr hohen Nachholbedarf in der Schweiz auf, in vielen Gebieten und auf grundsätzlicher Ebene», so Markus Schefer, Prof. für Staatsrecht an der Universität Basel und Mitglied des UNO-Ausschusses. Seit der Ratifizierung der Konvention 2014 ist die Gesetzgebung auf Bundes- und kantonaler Ebene kaum im Sinne der BRK geändert worden. Deshalb waren am 9. März mehr als Tausend Betroffene und Unterstützer*innen in Bern, um die Schweizer Politik aus ihrem Schlaf zu wecken. Bund und Kantone stehen jetzt in der Pflicht, diese Empfehlungen mit der nötigen Ernsthaftigkeit und Geschwindigkeit umzusetzen. Die Behindertenverbände fordern in einer Petition zudem den Bundesrat dazu auf, die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur BRK unverzüglich in die Wege zu leiten. Mit dem Zusatzprotokoll können Menschen mit Behinderungen ihre Rechte direkt vor dem BRK-Ausschuss geltend machen, falls ihre Beschwerde durch Schweizer Gerichte letztinstanzlich abgelehnt wurde.

Fehlende Gesamtstrategie

Der Ausschuss kritisiert die Schweiz für das Fehlen einer umfassenden Strategie zur Umsetzung der BRK. Wichtig ist nun, dass Bund und Kantone mit dem auf Ende 2022 in Aussicht gestellten Bericht zur Behindertenpolitik zusammen mit den Behindertenorganisationen einen Aktionsplan aufstellen, welcher die Prioritäten, die Zuständigkeiten, einen Zeitplan sowie das nötige Budget festhält. Bestehende Gesetze auf allen Staatsebenen sollen systematisch im Lichte der BRK überprüft werden. Die Umsetzung muss schliesslich von einer unabhängigen Stelle regelmässig überprüft werden.

Ungenügender Schutz vor Diskriminierung

Gerügt wird ebenfalls, dass die Schweiz Menschen mit Behinderungen nur ungenügend vor Diskriminierungen schützt. Dafür muss die Schweiz gemäss Ausschuss umgehend Massnahmen ergreifen. In die Pflicht sind hier sowohl die Gerichte als auch der Gesetzgeber auf Ebene Bund und Kantone.

Mangelhafte Umsetzung in sämtlichen Lebensbereichen

Die Schweiz fokussiert noch zu stark auf institutionelle Wohnformen und bietet nur unzureichende Unterstützungsleistungen für selbständiges Wohnen an. Der Ausschuss fordert die Schweiz zur Deinstitutionalisierung der Menschen mit Behinderungen auf. «Die Hürden beim Zugang zu Assistenzleistungen müssen tiefer werden, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen» sagt Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und Ständerätin BL. Die Schweiz muss ein kohärentes, flexibles und unkompliziertes Assistenzmodell als Ersatz für bisherige Unterstützungsbeiträge erarbeiten, das allen Menschen mit Behinderungen den notwendigen Zugang zu Assistenz gewährt.

Auch im Bildungsbereich bemängelt der Ausschuss, dass die Schweiz keine politische Strategie für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems hat. Schweizweit werden knapp die Hälfte der Grundschüler*innen mit verstärktem Unterstützungsbedarf separativ geschult. Beim Zugang zur Bildung auf allen Stufen sehen sich Menschen mit Behinderungen in der Schweiz mit zahlreichen, zum Teil auch schweren Benachteiligungen konfrontiert.

Der Ausschuss ist schliesslich auch besorgt über die Segregation der Menschen mit Behinderungen auf dem «geschützten Arbeitsmarkt». Solange die Arbeitgebenden kaum angepasste Arbeitsstellen schaffen und es an Unterstützungsangeboten fehlt, kann kein inklusiver Arbeitsmarkt entstehen. «Der Zugang zum Arbeitsmarkt stellt für Menschen mit Behinderungen nach wie vor eine ständige Herausforderung dar. Es ist äusserst bedauerlich, dass Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen nicht vertrauen und uns nicht die Möglichkeit geben, unsere Kompetenzen zu beweisen», erklärt Verena Kuonen, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap. Der Ausschuss fordert die Schweiz auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem offenen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Es braucht verbindliche Zielvorgaben und Unterstützungsangebote für Arbeitgebende und Betroffene.

Die Empfehlungen des UNO-Ausschusses sagen es unmissverständlich: Es ist Zeit zu handeln! Menschen mit Behinderungen sind nicht mehr bereit länger zu warten, um gleichberechtigt und autonom am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Komplette Medienmitteilung lesen (PDF, 2 Seiten)

Aktualisierter Schattenbericht lesen (PDF, 167 Seiten)

CRPD Abschliessende Bemerkungen zum Initialstaatenbericht der Schweiz (PDF, 17 Seiten)

Concluding Observations (Englisch und weitere Sprachen)