Medienmitteilung: Mitlancierung Volksinitiative
25.01.2023
Historischer Schulterschluss für mehr Inklusion
Die Behindertendachverbände Inclusion Handicap und AGILE.CH haben gemeinsam mit ihren über fünfzig Mitgliederverbänden, zu denen auch Pro Mente Sana gehört, die Mitlancierung der Inklusionsinitiative beschlossen. Die beiden Dachverbände wollen zusammen mit weiteren Kräften der Zivilgesellschaft die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voranbringen.
Gleichstellung soll vorankommen
- «Auch für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung ist Gleichstellung ein Thema. Die freie Wahl von Wohnort und Wohnform ist beispielsweise für Personen, welche eine gewisse Unterstützung brauchen, oft nicht möglich. Die Angebote sind rar und ausserkantonale Varianten (zu) teuer.» Rechtsanwalt lic. iur. Urs Wüthrich, Fachverantwortung Recht bei Pro Mente Sana
Die Delegierten der beiden Dachverbände Inclusion Handicap und AGILE.CH sind sich einig: Die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss in die Verfassung. An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung im Berner Egghölzli haben sich die Delegierten ohne Gegenstimme dafür ausgesprochen, die eidgenössische Inklusionsinitiative mitzulancieren. Die Stiftung Pro Mente Sana unterstützt die Inklusionsinitiative von Inclusion Handicap und AGILE.CH: Auch für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung ist Gleichstellung ein Thema.
Benachteiligungen von behinderten Menschen sollten gemäss Verfassung schon heute durch gesetzliche Massnahmen verringert werden. Aber: Einen Anspruch auf aktive Massnahmen gibt es bislang nur in sehr engen Grenzen (Bauten). Die Analyse durch den zuständigen UN-Ausschuss hat zudem ergeben, dass die Schweiz die Behindertenrechtskonvention ungenügend umsetzt.
Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe
Darum soll jetzt ein Schritt weiter gegangen werden. Die Bestimmung in der Bundesverfassung zum Thema Rechtsgleichheit und Behinderte soll ersetzt werden wie folgt: Neu soll durch Massnahmen der Gemeinden, des Kantons und des Bundes sichergestellt werden, dass die Gleichstellung nicht nur auf dem Papier, sondern auch im realen Leben behinderter Menschen erreicht wird.
Wenn nötig soll praktische Unterstützung geboten werden. Beispielsweise sollen auch psychisch beeinträchtige Menschen, welche gewisse Unterstützung benötigen, ihren Wohnort und die Wohnform grundsätzlich frei wählen können. Dies ist heute oft nicht möglich wegen mangelndem Angebot von unterstütztem Wohnen oder der Begründung, ein ausserkantonales Angebot sei zu teuer.