Rechte während des Klinikaufenthalts

Während einem stationären Psychiatrieaufenthalt hat man Rechte. Die wichtigsten betreffen die Medikamente, die Therapien, die Stationswahl, die Unterbringung und der Umgang mit Mitpatient*innen.

Behandlung

Jeder Mensch darf frei über sein Leben und seinen Körper bestimmen. Dies bedeutet, dass für jede medizinische Behandlung mit einem Eingriff in den Körper eine Zustimmung erforderlich ist. Für einen chirurgischen Eingriff ist dies selbstverständlich. Es gilt aber auch für eine psychiatrische medikamentöse Behandlung. Auch wenn man eine Pille physisch selbst einnimmt. Man kann aber nur einwilligen in etwas, was man verstanden hat. Darum muss ein*e Psychiater*in erklären, warum ein Medikament verordnet wird, wie dieses wirkt und welche Nebenwirkungen es haben kann.

Ebenso müssen Ärzt*innen und Psycholog*innen erklären, warum sie eine bestimmte Therapie als angebracht erachten und wie diese Therapie wirkt. Patient*innen haben das Recht bei der Entscheidfindung mitzuwirken und haben beim Entscheid das letzte Wort. Wenn eine bestimmte Therapie begonnen wurde, dürfen sie jederzeit eine Diskussion über eine Anpassung der Therapie verlangen und bei fehlender Einigung über die Fortführung eine Behandlung natürlich auch abbrechen.

Patient*innen haben also ein Mitspracherecht sowie ein «Vetorecht». Es gibt aber kein Recht auf Verschreibung eines bestimmten Medikamentes, Durchführung einer bestimmten Therapie oder Behandlung durch eine bestimmte Person.

Mehr Informationen für einen selbstbestimmten Umgang mit Medikamenten.

Einsicht in die Krankengeschichte

Behandelnde Personen müssen eine Krankengeschichte führen mit den wichtigsten Entscheidungen und deren Begründung. Diese Akte hilft, den Überblick über die Geschichte zu behalten. Dies ist umso wichtiger, als in einer Klinik meist mehrere Fachpersonen in die Behandlung einbezogen sind. Die Krankenakte ist auch hilfreich, wenn man später erneut in eine Klinik eintreten sollte und für die ambulante Nachbehandlung. Man darf jederzeit Einsicht in die Akte verlangen und auf eigene Kosten Aushändigung einer Kopie in Papier- oder elektronischer Form.

Unterbringung und Verpflegung

Wie man in einer Klinik untergebracht ist, hängt von zwei Dingen ab:

  • Erstens und vor allem von der medizinischen Notwendigkeit. Beispielsweise sollte jemand in einer akuten Psychose oder einem Delir nicht in einem Mehrbettzimmer untergebracht sein.
  • Zweitens hängt die Unterbringung inklusive Essen von der Versicherungsdeckung ab. Patient*innen mit ausschliesslich obligatorischer Krankenversicherung werden unter Umständen etwas einfacher untergebracht oder verpflegt als solche mit einer Zusatzversicherung. Unter Umständen muss man auf gewisse Annehmlichkeiten wie insbesondere ein Einerzimmer verzichten, sofern ein solches therapeutisch bzw. medizinisch nicht nötig ist.

Probleme mit Mitpatient*innen

Auch wenn man freiwillig in eine Klinik eingetreten ist, bildet man doch eine Art Zwangsgemeinschaft mit den anderen Menschen auf der Station. Man hat sich diese Station und die darauf lebenden Menschen nicht frei aussuchen können. Wie in jeder Gemeinschaft sind gewisse Probleme möglich. Wenn das Verhalten einer bestimmten Person für Sie unerträglich wird, so haben Sie ein Anrecht darauf, dass die Stationsleitung Ihnen zuhört und Sie schützt. Die Persönlichkeit und der Körper einer Person müssen durch die Mitpatient*innen respektiert werden. Die Klinik hat die Pflicht, Sie vor groben Beleidigungen, sexuellen Belästigungen oder körperlicher Gewalt zu schützen.