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06.11.2025

Fallbeispiel: Unrechtmässige fürsorgerische Unterbringung

Ein Mann wird nach einem schweren Skiunfall ins Krankenhaus eingeliefert. Von dort wurde er von einem Arzt in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen. Der Eingriff erfolgte ohne gründliche Abklärung, basierend auf einem Missverständnis seiner Worte und entgegen den Empfehlungen seines Umfelds.

Hintergrund

Ein aktiver Rentner (75) erlitt nach einem Skiunfall ein schweres Muskelkompressionssyndrom, das innerhalb einer Woche drei Operationen erforderte. Der Unfall und die Eingriffe hatten ihn körperlich und emotional stark belastet. Als er im Spital auf die Frage, wie es ihm gehe, antwortete: „I ma nümme“ (Berndeutsch für „Ich bin erschöpft.“), wurde diese Aussage von einer fremdsprachigen Fachperson als Hinweis auf eine suizidale Absicht interpretiert.

Chronologie der Ereignisse

Kurz darauf informierte der Oberarzt der Abteilung den Patienten, dass er in eine geschlossene psychiatrische Institution eingewiesen werde. Für den Rentner war das ein Schock. Die Fachpersonen konsultierten vor der Entscheidung weder seine Ehefrau noch seine Hausärztin zur psychischen Verfassung des Rentners. 

Vorschläge milderer Alternativen abgelehnt

Der Mann kontaktierte nach dieser Information seine Angehörigen, welche das Gespräch mit den Ärzten suchten. Sein Bruder, ein erfahrener Psychiater, bat darum, dass mit dem Hausarzt gesprochen wird und bot an, dass sie den Patienten zu sich nehmen oder überwachen könnten. All diese Vorschläge wurden vom Spital abgelehnt. Auch eine Zweitmeinung wurde mit der Begründung «Abwesenheit des Psychiaters» nicht eingeholt. Anscheinend habe der Chefarzt, welcher den Patienten nie gesehen hat, angeordnet, dass die fürsorgerische Unterbringung vollzogen werden müsse.

  • In dieser Situation, in welcher der ältere Herr eine Versorgung im Krankenhaus gebraucht hätte, war der Transport und die Unterbringung nicht nur psychisch, sondern auch physisch eine sehr grosse Belastung.

Die Entscheidung zur Einweisung

Noch am selben Abend wurde der Patient in die Psychiatrie verlegt. Die begleitenden Fachpersonen des Patiententransportes führten mit dem Mann Gespräche. Sie konnten die Einweisung nicht nachvollziehen. Sie rieten dem Patienten, beim Eintritt zu sagen, dass er mit der Einweisung nicht einverstanden sei. Er solle am besten gleich ein Rekursformular verlangen. Da die Klinik voll war, musste der Rentner unter beengten und belastenden Bedingungen die Nacht in einem überfüllten Zimmer verbringen. Die Beurteilung des diensthabenden Arztes der Psychiatrie führte dazu, dass er schon am nächsten Morgen entlassen wurde. Insgesamt verbrachte der Mann nur 14 Stunden in der Klinik.

Belastender Transport

Der Stress durch die Einweisung, den Transport und die Situation vor Ort führte zu einem Anstieg des Blutdruckes des Mannes. Das ist insofern problematisch, weil der Rentner 2022 einen Herzstillstand überlebt hat und seitdem zwei Stents im Herzen hat. In dieser Situation, in welcher der ältere Herr eine Versorgung im Krankenhaus gebraucht hätte, war der Transport und die Unterbringung nicht nur psychisch, sondern auch physisch eine sehr grosse Belastung.

Rechtliche und ethische Einschätzung

Gemäss Gesetz Art. 426 ff. ZGB darf eine FU nur bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung, geistigen Behinderung oder schweren Verwahrlosung und einer akuten Selbstgefährdung und nur unter Vorbehalt, dass keine milderen Alternativen zur Verfügung stehen, verfügt werden. Sie ist also eine Ultima Ratio.

Im beschriebenen Fall wurden weder geprüft, ob eine psychische Erkrankung noch ob eine akute Selbstgefährdung vorliegt. Zudem wurden mildere Alternativen, wie die Übernahme der Verantwortung durch Angehörige oder eine Sitzwache, vom Spital abgelehnt. Die schnelle Entlassung am nächsten Tag zeigt ebenfalls, dass die Zwangsmassnahme nicht gerechtfertigt war. Der Eingriff in die Freiheitsrechte und die belastenden Bedingungen der FU waren für den Mann erschütternd.

Anliegen von Pro Mente Sana

  • Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz 18 347 Menschen gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Rund ein Viertel der Eingewiesenen verlässt die Klinik innerhalb einer Woche. Quelle: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium

Dieser Fall steht exemplarisch für die vielen Fälle, bei welchen die gesetzliche Grundlage nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Es gibt strukturelle Probleme in der Praxis der FU. Deshalb fordern wir unter anderem, dass sich die Einweisungsstandards verbessern und die Ärztinnen und Ärzte für die rechtlichen Aspekte der FU geschult werden. Vergleichen Sie dazu auch unser Positionspapier "Rechtebasierte Umsetzung der fürsorgerischen Unterbringungen".

2023 wurden in der Schweiz 18 347 Menschen gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen (Quelle Schweizerisches Gesundheitsobservatorium). Rund ein Viertel der Eingewiesenen verlässt die Klinik innerhalb einer Woche. «Es ist fraglich, ob für all diese Menschen wirklich eine FU nötig war, wenn sie die Klinik so schnell wieder verlassen können», so Sandra Joos ehemalige Mitarbeiterin juristische Beratung bei Pro Mente Sana.

Gemeinsam für Reformen

Der betroffene Mann setzt sich trotz der Belastungen, die er erlebte, für eine Verbesserung der Einweisungspraxis ein. «Ich mache das für Menschen, die keine Stimme haben», sagt er. Pro Mente Sana unterstützt Betroffene wie diesen Herrn und setzt sich für gesetzliche Reformen ein, um die Rechte von psychisch belasteten Menschen zu stärken.

Medienberichterstattung

2024 hat der Beobachter über den Fall berichtet. Hier geht es zum Artikel.

  • Beratung für Betroffene und Nahestehende

    Pro Mente Sana bietet kostenlose Beratung zu psychosozialen und rechtlichen Fragen für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung an. Auch Angehörige und Nahestehende sowie weitere Bezugspersonen können sich kostenlos beraten lassen. Sie können uns anrufen oder Fragen über unser e-Beratungstool stellen. Zudem bieten wir eine Walk-In-Beratung vor Ort in Zürich an.

    Mehr erfahren
  • Fürsorgerische Unterbringungen und Zwangsmassnahmen

    Seit unserer Gründung setzen wir uns für die Rechte und Interessen betroffener Menschen ein, wobei Zwangsmassnahmen ein zentrales Thema sind. In diesem Akzent beleuchten wir die aktuelle Situation sowie bestehende Schwachstellen und Dilemmata. Wir stellen unsere Vision einer Psychiatrie ohne Zwang vor und zeigen, welche konkreten Verbesserungen heute möglich wären.

    Mehr erfahren
  • Vertrauensperson bei fürsorgerischer Unterbringung

    Seit der Einführung des Erwachsenenschutzrechts im Jahr 2013 können Personen, die gegen ihren Willen in eine Einrichtung eingewiesen werden, eine Vertrauensperson ernennen. Wer von einer fürsorgerischen Unterbringung betroffen ist und keine Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld einsetzen kann, erhält im Kanton Zürich gezielte Unterstützung durch eine Gruppe ehrenamtlich engagierter Vertrauenspersonen.

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