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16.03.2026

Eine gut durchgeführte FU ist eine schlechte FU

In diesem Gastbeitrag zeigen die beiden Psychiater*innen Daniele Zullino und Louise Penzenstadler auf, warum es aus ihrer Sicht notwendig ist, nicht den Vollzug von Zwang, sondern dessen Vermeidung in den Mittelpunkt zu stellen.

Anmerkung der Redaktion: Dies ist ein Gastbeitrag. Die im Text geäusserten Meinungen und Einschätzungen stammen von der Gastautor*innen.

Fürsorgerische Unterbringungen (FU) gehören zu den tiefgreifendsten Eingriffen in die Grundrechte eines Menschen. Sie bedeuten den Entzug von Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung und greifen damit in zentraler Weise in das Leben der betroffenen Person ein. Dass solche Eingriffe gesetzlich geregelt sind, verleiht ihnen zwar formale Legitimität, nimmt ihnen jedoch nicht ihren problematischen Charakter. In der Schweiz sind jedes Jahr mehrere Tausend Menschen von fürsorgerischen Unterbringungen betroffen (ZGB Art. 426). Diese Realität verlangt nach einer kontinuierlichen ethischen, rechtlichen und organisatorischen Reflexion.

Das Gesetz ist dabei eindeutig: Eine FU ist nur dann zulässig, wenn die notwendige Betreuung oder Behandlung nicht anders erfolgen kann. Zwang ist damit ausdrücklich als letztes Mittel vorgesehen. Dennoch zeigt sich in der psychiatrischen Praxis, dass der Umgang mit Zwang stark durch institutionelle Routinen, organisatorische Abläufe und Dokumentationspflichten geprägt ist. Genau an diesem Punkt stellt sich eine zentrale Frage: Worauf richtet sich unsere Aufmerksamkeit – und was bleibt unbeachtet?

Zwang als rechtliche Ausnahme und rechtliche Herausforderung

Rechtlich ist der Rahmen klar abgesteckt. Das Zivilgesetzbuch erlaubt eine fürsorgerische Unterbringung nur unter engen Voraussetzungen (ZGB Art. 426), während das Strafgesetzbuch ungerechtfertigten Freiheitsentzug ausdrücklich sanktioniert (StGB Art. 183). Auch auf internationaler Ebene wird diese Logik gestützt und weiterentwickelt. 

  • Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ihre Rechte gleichberechtigt wahrnehmen können, und stellt unfreiwillige Unterbringungen grundsätzlich infrage.
  • Die UNO hat die Schweiz 2022 aufgefordert, bestehende gesetzliche Regelungen kritisch zu überprüfen und Alternativen zum Freiheitsentzug zu stärken: https://edudoc.ch/record/224386?ln=en
  • Die WHO wiederum betont die Bedeutung gemeindenaher, freiwilliger Versorgungsangebote und beschreibt die Vermeidung von Zwang als zentrales Qualitätsmerkmal moderner psychiatrischer Versorgung: https://www.who.int/publications/i/item/9789240025707.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Zwang nicht Teil therapeutischen Handelns ist. Er bezeichnet vielmehr den Punkt, an dem andere Möglichkeiten als ausgeschöpft oder nicht verfügbar gelten. Umso bemerkenswerter ist, wie stark sich institutionelle Prozesse auf die Durchführung dieses Grenzfalls konzentrieren, statt auf seine konsequente Vermeidung.

Dokumentation als Steuerungsinstrument

 

  • «What you measure is what you get.» Johnson HT. Harvard Business Review. 1987;65:74-79

In der psychiatrischen Praxis wird grosser Wert auf die korrekte Dokumentation von Zwangsmassnahmen gelegt. Formulare, Checklisten und Protokolle sollen Transparenz schaffen, rechtliche Sicherheit gewährleisten und Missbrauch verhindern. Diese Funktionen sind wichtig und unbestritten. Gleichzeitig bleibt jedoch häufig unreflektiert, dass Dokumentation nicht nur abbildet, sondern auch steuert.

Mess- und Dokumentationssysteme wirken nicht nur beschreibend, sondern auch steuernd. „What you measure is what you get“ (Johnson HT. Harvard Business Review. 1987;65:74-79). Was systematisch erfasst wird, erhält Bedeutung und Aufmerksamkeit; was nicht erfasst wird, gerät aus dem Blickfeld. Die unbeabsichtigten Effekte solcher Steuerungsmechanismen sind in der öffentlichen Verwaltung und im Gesundheitswesen gut dokumentiert.

Übertragen auf die Psychiatrie bedeutet dies: Die Durchführung von Zwang wird sichtbar, überprüfbar und vergleichbar. Die vorgängigen Bemühungen, Zwang zu vermeiden – etwa intensive Gespräche, Einbezug von Angehörigen, flexible Settings oder sozialräumliche Lösungen – bleiben hingegen meist informell und unsichtbar. Sie erscheinen im System nicht als Leistung, sondern als Hintergrundrauschen.

Institutionelle Lernprozesse

Organisationen lernen aus dem, was sie systematisch beobachten und bewerten. Dieses Prinzip ist aus der Verhaltenspsychologie ebenso bekannt wie aus der Organisationsforschung. Routinen entstehen dort, wo Prozesse wiederholt, standardisiert und abgesichert werden. In diesem Sinne ist es wenig überraschend, dass sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf den formal korrekten Vollzug von Zwang richtet.

Dies bedeutet nicht, dass Zwang leichtfertig angewendet wird oder dass Fachpersonen seine Problematik verkennen. Vielmehr besteht die Gefahr einer schleichenden Normalisierung: Zwang wird als technisch beherrschbarer Prozess wahrgenommen, dessen Qualität sich an der Einhaltung formaler Kriterien misst. Gleichzeitig geraten jene Aspekte unter Druck, die sich nicht standardisieren lassen – Beziehung, Zeit, Aushandlung, Unsicherheit.

So besteht das Risiko, dass Zwang weniger als Ausdruck eines Scheiterns verstanden wird, sondern als professionell kontrollierter Bestandteil psychiatrischer Versorgung.

Die blinde Stelle: Vermeidung von Zwang

Wenn Zwang tatsächlich nur als letztes Mittel gelten soll, stellt sich die Frage, warum seine Vermeidung kaum systematisch dokumentiert wird. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften betont in ihren Richtlinien die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit. Diese Prinzipien bleiben jedoch abstrakt, solange nicht sichtbar wird, wie sie im Alltag umgesetzt werden.

Eine Dokumentation der Zwangsvermeidung würde den Blick erweitern. Sie würde nicht danach fragen, ob eine FU korrekt durchgeführt wurde, sondern welche Anstrengungen unternommen wurden, um sie zu vermeiden. Sie würde sichtbar machen, welche Ressourcen vorhanden waren, wo sie fehlten und welche strukturellen Bedingungen Zwang begünstigen oder verhindern.

In diesem Sinne ist Zwang nicht nur eine individuelle Entscheidung, sondern das Ergebnis eines institutionellen Gefüges aus Wissen, Macht, Organisation und gesellschaftlichen Erwartungen (Foucault M. Surveiller et punir. Gallimard; 1975).

Qualität vor dem Eingriff

Eine gut durchgeführte FU ist keine gute FU.

Eine gut durchgeführte FU ist keine gute FU. Sie ist der Endpunkt eines Prozesses, in dem andere Möglichkeiten nicht realisiert wurden oder nicht realisierbar waren. Die Qualität psychiatrischer Versorgung zeigt sich daher nicht primär im Vollzug von Zwang, sondern in der Fähigkeit eines Systems, Alternativen zu entwickeln, verfügbar zu machen und ernsthaft zu nutzen.

Eine Verschiebung des dokumentarischen Fokus – weg vom Ereignis des Freiheitsentzugs, hin zur systematischen Erfassung seiner Vermeidung – wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie würde Zwang nicht bagatellisieren, sondern im Gegenteil seine Problematik ernst nehmen. Und sie würde sichtbar machen, dass eine Psychiatrie ohne Zwang nicht allein durch Gesetze entsteht, sondern durch alltägliche Entscheidungen, Prioritätensetzungen und institutionelle Lernprozesse.

Der entscheidende Punkt ist nicht, ob gemessen und dokumentiert wird, sondern was. Wenn in einem System bereits erheblicher Aufwand in Messung und Dokumentation investiert wird, dann sollte sich dieser Aufwand auf das richten, was normativ gewollt ist: die Vermeidung von Zwang.

Eine Dokumentation, die sich primär auf Zwangsprozeduren konzentriert, setzt implizit falsche Akzente. Sie macht sichtbar, was durchgeführt wurde, nicht aber, was verhindert werden sollte. Wenn überhaupt etwas systematisch erfasst werden soll, dann die Bemühungen, Zwang gerade nicht anzuwenden: Welche Gespräche wurden geführt? Welche Alternativen wurden geprüft? Welche Ressourcen wurden mobilisiert – und welche standen nicht zur Verfügung? Ebenso wichtig wäre die Dokumentation dessen, was nicht unternommen wurde, obwohl es theoretisch möglich gewesen wäre. Gerade diese Leerstelle ist oft aufschlussreich für strukturelle, organisatorische oder ressourcenbedingte Grenzen.

In einer solchen Logik wäre die Anwendung einer Zwangsmassnahme nicht einfach ein neutral zu dokumentierendes Ereignis, sondern ein Misserfolg des Systems, der reflektiert werden muss. Nicht im Sinne individueller Schuldzuweisung, sondern als Hinweis darauf, dass vorhandene Möglichkeiten nicht ausgereicht haben oder nicht genutzt werden konnten. Umgekehrt wäre die erfolgreiche Vermeidung einer Zwangsmassnahme als Erfolg zu verstehen – als Ergebnis professioneller Anstrengung, institutioneller Flexibilität und funktionierender Alternativen.

Derzeit ist diese Logik weitgehend umgekehrt. Eine korrekt durchgeführte, regelkonforme Zwangsmassnahme gilt implizit als Erfolg, weil sie sichtbar, prüfbar und dokumentiert ist. Die Vermeidung von Zwang hingegen bleibt meist undokumentiert. Sie erscheint nicht als Leistung, sondern als Nicht-Ereignis. Was nicht dokumentiert wird, existiert im institutionellen Bewusstsein kaum – es erhält keinen Wert, keine Aufmerksamkeit und keine Anerkennung. Auf diese Weise verschwinden gerade jene kreativen, zeitintensiven und beziehungsorientierten Praktiken aus dem organisationalen Gedächtnis, die für eine Psychiatrie ohne Zwang zentral wären.

Eine Umkehr dieser Dokumentationslogik hätte tiefgreifende Konsequenzen. Sie würde nicht nur sichtbar machen, was bislang unsichtbar bleibt, sondern auch das professionelle Selbstverständnis verschieben: weg von der Optimierung von Zwangsprozeduren, hin zur systematischen Stärkung ihrer Alternativen. Qualität würde dann nicht mehr am korrekten Vollzug des Eingriffs gemessen, sondern an der Fähigkeit eines Systems, diesen Eingriff möglichst überflüssig zu machen.

Gastbeiträge in diesem Akzent

Um das Thema Zwangsmassnahmen und fürsorgerische Unterbringung aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten, veröffentlichen wir in diesem Akzent ausgewählte, fundierte Gastbeiträge.

Dazu gehören Beiträge von:

  • Fachpersonen aus der Praxis,
  • betroffenen Personen,
  • Forschenden,
  • Expertinnen und Experten aus der Psychiatrie.

Damit machen die Komplexität des Themas sichtbar. Die Vielfalt an Gastbeiträgen wird fortlaufend ergänzt.

Gastautor*innen: Daniele Zullino (Chefarzt der Suchtklinik Hôpitaux Universitaires de Genève und Professor für Psychiatrie an der Universität Genf) und Louise Penzenstadler (Leitende Psychiaterin in Suchtklinik Hôpitaux Universitaires de Genève)
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